Im Amtsblatt der Europäischen Union (L316) wurde am 08.12.2022 die Verordnung (EU) 2022/2388 der Kommission vom 7. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Perfluoralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln bekannt gegeben.
Es werden u.a. folgende Höchstmengen in die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 aufgenommen:
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2023
Die gesamte Verordnung (EU) 2022/2388 finden Sie hier: