Der Ständige Ausschuss hat am 30.03.2023 den Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/377 bewilligt und somit wurden u.a. folgende Punkte mit aufgenommen:
- Aufbrauchsmöglichkeiten für Tee (Camellia sinensis)
- Rückstandshöchstgehalte Änderungen für Frucht- und Samengewürze sowie für Zimt
Die Verordnung (EU) 2023/377 tritt am 14. März 2023 in Kraft und ist ab dem 14. September 2023 gültig.
Die Änderungen wurden am 26. Juli 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Verordnung (EU) 2023/1536 tritt am 15. August 2023 in Kraft und gilt ab dem 15. September 2023. Davon ausgenommen sind die Übergangsregelungen (Aufbrauchsmöglichkeiten) für Nikotin in Tee (Camellia sinensis), die ab dem 14. September 2023 gelten.
Die gesamte Verordnung finden Sie hier:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R1536