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Durchführungsverordnung zu Probenahme und Analytik für Mykotoxine und Pflanzentoxine in Lebensmitteln veröffentlicht

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Im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgten folgende Veröffentlichungen

  • Durchführungsverordnung (EU) 2023/2782 der Kommission vom 14. Dezember 2023 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die Kontrolle des Mykotoxingehalts von Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 401/2006
  • Durchführungsverordnung (EU) 2023/2783 der Kommission vom 14. Dezember 2023 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die Kontrolle des Pflanzentoxingehalts in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2015/705

Die Verordnungen traten jeweils am 4. Januar 2024 in Kraft und gelten ab dem 1. April 2024.

Die Verordnung (EG) Nr. 401/2006 wurde im Gegenzug aufgehoben, ebenso wird die Verordnung (EU) 2015/705 für Erucasäure.

Die gesamten Verordnungen können Sie hier einsehen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ%3AL_202302782

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ%3AL_202302783

 

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