Die Verordnung (EU) 2024/1022 der Kommission vom 8. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte für Deoxynivalenol in Lebensmitteln wurde veröffentlicht.
U.a. wurden die Grenzwerte für „Getreide, das für den Endverbraucher in Verkehr gebracht wird, Popcorn-Mais und Popcorn“, „Backwaren, Getreide-Snacks und Frühstückscerealien“ und „Teigwaren“ angepasst bzw. abgesenkt.
Die Verordnung (EU) 2024/1022 tritt am 29. April 2024 in Kraft und gilt ab dem 1. Juli 2024.
Die gesamte Verordnung ist hier einsehbar:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1022&qid=1726568580355