Höchstgehalte für T-2/HT-2 Toxin in Getreide und Getreideprodukten veröffentlicht
Die Verordnung (EU) 2024/1038 der Kommission vom 9. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte für die Toxine T-2 und HT-2 in Lebensmitteln wurde veröffentlicht. U.a. wurden die Grenzwerte für „Unverarbeitete Braugerstenkörner“, „Haferflocken“ und „Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder“ definiert. Diese Verordnung tritt am 30. April 2024 in Kraft …
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