BERICHT zur Ausübung der auf die Kommission übertragenen Befugnis gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 „über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten“
Gegenwärtig erörtern die Sachverständigen im Einklang mit der neuen interinstitutionellen Vereinbarung den Entwurf einer delegierten Verordnung. Im Anschluss an diese Erörterung wird die Kommission die delegierte Verordnung, die zur Ergänzung der Biozidprodukte-Verordnung und zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien für die Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften dient, baldmöglichst erlassen.