Ständiger Ausschuss hat Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/377 hinsichtlich Nikotin angenommen
Der Ständige Ausschuss hat am 30.03.2023 den Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/377 bewilligt und somit wurden u.a. folgende Punkte mit aufgenommen: Aufbrauchsmöglichkeiten für Tee (Camellia sinensis) Rückstandshöchstgehalte Änderungen für Frucht- und Samengewürze sowie für Zimt Die Verordnung (EU) 2023/377 tritt am 14. März 2023 in Kraft und ist ab dem 14. September 2023 …