Änderung der VO (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) – verlängerte Übergangsfristen für IVDs.
Auf Grundlage der IVDR wird schätzungsweise für 80 % der In-vitro-Diagnostika (IVDs) eine benannte Stelle für deren Zulassung erforderlich sein. Aufgrund eines erheblichen Mangels an benannten Stellen und aufgrund der außergewöhnlichen Umstände in Verbindung mit COVID 19 wird es gemäß VO (EU) 2022/112 vom 25.01.2022 auch für In-vitro-Diagnostika (IVDs) eine deutlich verlängerte Übergangsfrist für die …