Regulation (EU) 2024/996 amending the Regulation on cosmetic products, restrictions on certain preservatives
Die Verwendung der Konservierungsstoffe Triclocarban und Triclosan wird mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 weiter eingeschränkt und erfordert zukünftig die Aufbringung eines Warnhinweises bei Verwendung in Zahnpasta. Die Möglichkeit zum Abverkauf zuvor in den Verkehr gebrachter Ware bleibt bis 31. Oktober 2025 möglich. Triclocarban Nicht zur Konservierung von Mundspülungen einsetzbar. Nicht in Zahnpasta für Kinder …