BUTYLPHENYL METHYLPROPIONAL [INCI name] Lilial, Repr. 1B H360Fd kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und das Kind im Mutterleib schädigen.
CAS-Nr. 80-54-6
EG-Nr. 201-289-8
Die Delegierte Verordnung (EU) 2020/1182 hat die Verordnungen (EU) 2021/1902 und 2021/2204 nach sich gezogen.
Die CLP-Einstufung als CMR-Stoff reproduktionstoxisch Kategorie 1B bedingt ein Verbot von 2-(4-tert-Butylbenzyl) propionaldehyd in kosmetischen Mitteln und hat außerdem zur Aufnahme in REACH Anlage 6 geführt. Bestandteile anderer Stoffe oder Gemische, die zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, dürfen fortpflanzungsgefährdendes Lilial nur in Konzentrationen von unter 3 % enthalten.
Die benannten Bestimmungen gelten ab dem 1. März 2022