Die Verordnung (EU) 2022/1616 „über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 282/2008“ wurde veröffentlicht.
Mit der neuen Verordnung ist es nun auch möglich, weitere Kunststoffströme und neuartige Recyclingprozesse der EFSA zur Begutachtung zukommen zu lassen. Nach der Sicherheitsbewertung der EFSA und der Zulassung der Kommission können die recycelten Materialien für den Lebensmittelkontakt eingesetzt werden. Die Europäische Kommission wird nach abschließender Begutachtung der Verfahren ein Register aller zugelassenen Verfahren erstellen.
Die Verordnung tritt großteilig am 10.10.2022 in Kraft, komplett ab 10.10.2024 (Anforderungen an die Zertifizierung der Qualitätssysteme durch unabhängige Dritte und Anforderungen an die prüfenden Labore)
Weiterführende Links:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R1616&qid=1664440130809
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R1616R%2801%29&qid=1664440130809