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Höchstgehalte für anorganisches Arsen in bestimmten Lebensmitteln

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Es wurden zusätzliche Höchstgehalte für anorganisches Arsen in bestimmten Lebensmitteln im Amtsblatt der Europäischen Kommission am 06.03.2023 veröffentlicht. In der Verordnung (EU) 2023/465 zur Änderung der VO (EG) Nr. 1881/2006 wurden des Weiteren bestehende Höchstmengen angepasst.

Die Verordnung tritt am 26.03.2023 in Kraft und betrifft folgende Lebensmittel:

Die komplette Verordnung VO (EU) 2023/465 können Sie hier noch einmal einsehen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2023.068.01.0051.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2023%3A068%3ATOC

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