Es wurden zusätzliche Höchstgehalte für anorganisches Arsen in bestimmten Lebensmitteln im Amtsblatt der Europäischen Kommission am 06.03.2023 veröffentlicht. In der Verordnung (EU) 2023/465 zur Änderung der VO (EG) Nr. 1881/2006 wurden des Weiteren bestehende Höchstmengen angepasst.
Die Verordnung tritt am 26.03.2023 in Kraft und betrifft folgende Lebensmittel:
Die komplette Verordnung VO (EU) 2023/465 können Sie hier noch einmal einsehen: