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Die Kontaminanten-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 wird zur Verordnung (EU) 2023/915

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Die Neufassung der europäischen Kontaminantenverordnung (EG) Nr. 1881/2006 wurde bereits im Jahr 2015 begonnen.

Es wurden insbesondere der Text der Verordnung erheblich umgestaltet und geändert, um in erster Linie ein besseres Verständnis zu erzielen.

Die Verordnung (EU) 2023/915 ist am 05.05.2023 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht worden und tritt am 25. Mai 2023 in Kraft und ist direkt gültig. Es sind keinerlei Übergangsregelungen in der Anwendung der neuen Verordnung vorgesehen. Die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 wird zeitgleich aufgehoben.

Die gesamte Verordnung finden Sie hier:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02023R0915-20230810

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