Die EU hat einen wichtigen Schritt zur Regulierung von Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln gemacht. Am 13. Mai 2026 wurde vom Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) ein Entwurf zur Änderung der europäischen Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915 beschlossen. Dieser Entwurf sieht erstmals verbindliche Höchstgehalte für aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) in Lebensmitteln vor. Derzeit läuft das Prüfungsverfahren der Entwürfe durch das Europäische Parlament und den Rat. Es wird im Herbst 2026 mit der finalen Verabschiedung gerechnet. Die neuen Vorschriften sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die geplanten Höchstgehalte betreffen zahlreiche Lebensmittelkategorien, darunter beispielsweise Öle und Fette, Getreideerzeugnisse, Milchprodukte, Kakaoerzeugnisse, Säuglingsnahrung, Nahrungsergänzungsmittel sowie Gewürze und Kräuter.
Für Lebensmittel, für die mit dem geplanten Entwurf kein Höchstgehalt festgelegt wird, bleibt die „Gemeinsame Erklärung zum Vorkommen von MOAH in Lebensmitteln, einschließlich Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder“ (19.10.2022) weiterhin gültig.
Ergänzend zu den geplanten MOAH-Höchstgehalten sieht das Maßnahmenpaket für die Jahre 2026 bis 2029 ein EU-weites Monitoring von gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen (MOSH) vor. Hierfür wurden für eine Vielzahl an Lebensmitteln Richtwerte festgelegt, die als Auslöser für Untersuchungen zur Ermittlung der Kontaminationsquelle dienen. Auf Basis der erhobenen Daten sollen Maßnahmen zur Risikominimierung weiterentwickelt werden.
Für aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) ist ebenfalls ein Monitoring vorgesehen. Dieses soll insbesondere Lebensmittel erfassen, die nicht von den geplanten gesetzlichen MOAH-Höchstgehalten erfasst werden, wie beispielsweise Kaffee, Tee, Obst oder Gemüse.
Darüber hinaus sollen mit einer Änderung der Verordnung (EG) Nr. 333/2007 erstmals EU-weit einheitliche Anforderungen für die Probenahme und Analytik von Mineralölkohlenwasserstoffen eingeführt werden.
Vorgesehen ist unter anderem ein zusätzliches Niveau für die Bestimmungsgrenze (LOQ, Limit of Quantification). Für analytisch komplexe Lebensmittel wie Gewürze, Kräuter, Aromen oder Nahrungsergänzungsmittel sollen künftig angepasste Bestimmungsgrenzen (LOQ) gelten, die nicht mehr ausschließlich vom Fettgehalt des jeweiligen Produkts abhängen.
Protokoll der SCoPAFF-Sitzung am 13.06.2026:
https://food.ec.europa.eu/document/download/98e56c83-d4e6-4914-81fe-010e686116fe_en?filename=reg-com_toxic_20260513_sum.pdf
Entwurf Höchstgehalte für MOAH:
https://ec.europa.eu/transparency/comitology-register/screen/documents/115270/1/consult
Entwurf Monitoringempfehlung Mineralölkohlenwasserstoffe:
https://food.ec.europa.eu/document/download/c0a9efe9-0a65-4906-979f-8e34d224a1eb_en?filename=cs_contaminants_catalogue_sante-plan_a-01_2023-2727-rev-8.pdf
Entwurf Probennahme und Analyse von Mineralölkohlenwasserstoffen:
https://ec.europa.eu/transparency/comitology-register/screen/documents/115271/1/consult