Aufgrund der möglichen Absenkung der Höchstgehalte in bestimmten Produktkategorien Mitte 2024 für Ergotalkaloide in der europäischen Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915 hat das BfR nun eine Risikobewertung in bestimmten Getreideprodukten vorgenommen.
In der Stellungnahme „Bewertung gesundheitlicher Risiken durch Ergotalkaloide in ausgewählten Getreideprodukten“ (Stellungnahme Nr. 041/2023 des BfR vom 25.9.2023) begrüßt das BfR die Absenkung der Höchstgehalte für die Produktkategorie „Roggenmahlerzeugnisse und Roggen, der für den Endverbraucher in Verkehr gebracht wird“ und gibt zu bedenken, ob noch bei weiteren Produktkategorien die Höchstmengen nach unten angepasst werden sollten.
Die gesamte Risikobewertung finden Sie hier:
https://www.bfr.bund.de/cm/343/bewertung-gesundheitlicher-risiken-durch-ergotalkaloide-in-ausgewaehlten-getreideprodukten.pdf