Die Verordnung (EU) 2024/1002 der Kommission vom 4. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte an Perchlorat in Bohnen (Phaseolus vulgaris) mit Hülsen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Diese Verordnung trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, also am 25. April 2024, in Kraft.
Die komplette Verordnung finden Sie hier:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ%3AL_202401002