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Bezug auf den Zeitpunkt, ab dem niedrigere Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloide in Lebensmitteln gelten, geändert

Bild zur Empfehlungen und Verbraucherschutz

Im Amtsblatt erschien nun die Verordnung (EU) 2024/1808 der Kommission vom 1. Juli 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 in Bezug auf den Zeitpunkt, ab dem niedrigere Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloide in Lebensmitteln gelten.

Hierin wurden die Absenkungen verschiedener Produktkategorien wie u.a. „Unverarbeitete Roggenkörner“ oder „Mahlerzeugnisse aus Gerste, Dinkel und Hafer (mit einem Aschegehalt von weniger als 900 mg/100 g Trockenmasse)“ verschoben.

Die Verordnung tritt am 22. Juli 2024 in Kraft und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat.

Hier gelangen Sie zur kompletten Verordnung (EU) 2024/1808:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ%3AL_202401808

 

 

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