Die Wirtschaft legte im Oktober 2023 Monitoring-Daten vor, welche zeigten, dass die bisherigen Rückstandshöchstgehalte in Gewürzen nochmals geändert (angehoben) werden sollten.
Am 12. Oktober 2023 fand eine Sondersitzung des Ständigen Ausschusses „Pesticide Residues“ statt.
Hierzu wurde auch das Statement der EFSA zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit betrachtet, um ein Risiko für die Verbraucher bei einer Anhebung auszuschließen.
Der Änderungsvorschlag wurde angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Union am 06.02.2024 veröffentlicht.
Die Verordnung (EU) 2024/451 tritt am 26. Februar 2024 in Kraft und ist ab dann gültig.
Die gesamte Verordnung finden Sie hier:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R0451&qid=1709237138545