Die EU-Kommission hat für die Anhänge I und II der Richtlinie 2002/32/EG zu unerwünschten Stoffen in Futtermitteln bestehende Höchstwerte und Aktionsgrenzwerte geändert und hinzugefügt. Unter anderem sollen die Grenzwerte für Arsen, Cadmium, Blei, Mutterkorn, Endosulfan, Dioxine und dioxinähnliche PCB sowie Stechapfelsamen geändert werden. Neu dazu kommen sollen Höchstgehalte für Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC), p-Phenetidin und Nickel.
Auch die Aktionsgrenzwerte bezüglich Dioxinen und PCB sollen geändert werden.
Die Entwürfe finden Sie hier:
https://www.reading.ac.uk/foodlaw/pdf/2024-Commission-consultation-contaminants.pdf
https://www.reading.ac.uk/foodlaw/pdf/2024-Commission-consultation-contaminants-annexes.pdf