Die Verordnung (EU) 2024/1003 vom 4. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte für die Summe aus 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) und 3-MCPD-Fettsäureestern in Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder sowie in Kleinkindnahrung wurde veröffentlicht.
Folgende Höchstmengen wurden abgesenkt:
Der Höchstgehalt gilt für das Erzeugnis, wie es in Verkehr gebracht wird.
Die Verordnung (EU) 2024/1003 tritt am 25. April 2024 in Kraft und gilt ab dem 1. Januar 2025.
Die gesamte Verordnung ist hier einsehbar: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202401003