Die Verordnung (EU) 2024/1038 der Kommission vom 9. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte für die Toxine T-2 und HT-2 in Lebensmitteln wurde veröffentlicht.
U.a. wurden die Grenzwerte für „Unverarbeitete Braugerstenkörner“, „Haferflocken“ und „Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder“ definiert.
Diese Verordnung tritt am 30. April 2024 in Kraft und gilt ab dem 1. Juli 2024.
Die gesamte Verordnung ist hier einsehbar:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1038&qid=1726568979284