Die Höchstgehalte für Phosphonate, einschließlich Fosetyl, wurden kürzlich geändert. Am 9. Oktober 2024 wurde die entsprechende Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die neue Verordnung (EU) 2024/2619 betrifft Aluminium-Fosetyl, Kaliumphosphonat und Dinatriumphosphonat und ändert die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Phosphonate sind in verschiedenen Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln enthalten und stellen auch eine Altlast dar. Die Rückstandsdefinition wurde geändert, um sowohl Rückstände aus Pflanzenschutzmitteln als auch aus anderen Quellen zu berücksichtigen. Einzelne Fosetyl-Befunde in Lebensmitteln werden zukünftig nicht mehr berücksichtigt. Die neuen Rückstandshöchstgehalte (RHG) variieren je nach Warenart und Matrix. Die niedrigste Berichtsgrenze beträgt 1,5 mg/kg, während sie bei schwierigen Matrices wie Tee und Gewürzen 20 mg/kg beträgt. Die höchsten RHG finden sich bei Kräutertees und einigen Nüssen. Die Verordnung tritt am 29. Oktober 2024 in Kraft und gilt seit dem 29. April 2025. Es gibt Übergangsregelungen für Waren, die vor Inkrafttreten der neuen RHG rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden.
Die gesamte Verordnung finden Sie hier:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32024R2619