Neuregelung PAK: PAK und Reach
Auf Initiative des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wurden Grenzwerte für karzinogene Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in den Anhang XVII der Verordnung (EG) 1907/2006 aufgenommen.Die Stellungnahme des BfR ist nachzulesen unter:http://www.bfr.bund.de/


