Inkrafttreten der neuen „Claims-VO“ 655/2013
Die Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln sind in der Verordnung (EU) 655/2013 festgelegt. Zeitgleich mit dem Inkrafttreten wurden die „Guidelines to Commission Regulation (EU) No 655/2013 laying down common criteria for the justification of claims used in relation to cosmetic products” veröffentlicht.Die Leitlinien stehen in englischer Fassung online unter: http://ec.europa.eu/consumers/sectors/cosmetics/files/pdf/guide_reg_claims_en.pdf