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Neuregelung PAK: PAK und Reach

Bild der News Analytik und Technik

Auf Initiative des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wurden Grenzwerte für karzinogene Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in den Anhang XVII der Verordnung (EG) 1907/2006 aufgenommen.
Die Stellungnahme des BfR ist nachzulesen unter:
http://www.bfr.bund.de/

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