RAPEX wird umbenannt
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/417 zur Festlegung von Leitlinien für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Systems zum raschen Informationsaustausch “RAPEX”, umfasst die Leitlinien inkl. eines Leitfadens für die Risikobewertung von Verbraucherprodukten. Der Durchführungsbeschluss als verbindliches Rechtsintrument verleiht den Leitlinien den Charakter eines rechtskräftigen Beschlusses, der sich an alle mitgliedstaatlichen Behörden, die auf dem Gebiet der Produktsicherheit tätig …