Corrigendum II der EC zur MDR
Berichtigungen des Artikels 120, Absatz 3 und 4: Produkte der Risikoklasse I, die nach der neuen MDR höherklassifiziert werden, dürfen bis 26. Mai 2024 in Verkehr gebracht und bis 26. Mai 2025 bereitgestellt bzw. in Betrieb genommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Produkte keine maßgebliche Änderung des Auslegung und der Zweckbestimmung (significant changes) nach …