Biozidwirkstoffe
Am 29. Januar wurde PHMB zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2, 3, 4 und 11 mittels Durchführungsverordnungen (EU) 2016/124 und 2016/125 genehmigt. Zuvor wurde am 27. Januar die Nichtgenehmigung von PHMB für die Produktarten 1, 6 und 9 beschlossen.


