Laws & Directives (NON FOOD)

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Neuregelung PAK: PAK und Reach

Auf Initiative des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wurden Grenzwerte für karzinogene Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in den Anhang XVII der Verordnung (EG) 1907/2006 aufgenommen.Die Stellungnahme des BfR ist nachzulesen unter:http://www.bfr.bund.de/

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Inkrafttreten der neuen „Claims-VO“ 655/2013

Die Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln sind in der Verordnung (EU) 655/2013 festgelegt. Zeitgleich mit dem Inkrafttreten wurden die „Guidelines to Commission Regulation (EU) No 655/2013 laying down common criteria for the justification of claims used in relation to cosmetic products” veröffentlicht.Die Leitlinien stehen in englischer Fassung online unter: http://ec.europa.eu/consumers/sectors/cosmetics/files/pdf/guide_reg_claims_en.pdf

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