Änderungsverordnung zur MDR: Verlängerung der Übergangsfristen zur Rezertifizierung sowie Aufhebung der Abverkaufsfristen
Mit der Änderungsverordnung (EU) 2023/607 sind erweiterte Übergangsfristen und die Aufhebung der Abverkaufsfrist in Kraft getreten. Damit sollen Engpässe bei den für die Zertifizierung erforderlichen Benannten Stellen und die Vernichtung vorhandener und benötigter Medizinprodukte umgangen werden. Voraussetzung ist, dass der Hersteller bis spätestens 26.05.2024 über ein Qualitätsmanagementsystem nach MDR verfügt und einen förmlichen Antrag auf …