Am 14. Januar 2016 wurde dem Anhang XVII der Verordnung (EG) 1907/2006 „REACh“ der Eintrag 46a „Nonylphenolethoxylate (NPE) hinzugefügt.
NPE darf nach dem 3. Februar 2021 in Textilerzeugnissen, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie während ihres normalen Lebenszyklus in Wasser gewaschen werden, in Konzentrationen von ≥ 0,01 Gew.-% dieses Textilerzeugnisses oder von Teilen davon nicht in Verkehr gebracht werden.
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