Die Guideline zur Verordnung (EU) 655/2013 zur Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln wurde neu entworfen. Demnach sind Auslobungen „frei von“ und vergleichbar differenzierter zu betrachten als bisher, bestimmte gängige Auslobungen werden voraussichtlich nicht mehr möglich sein.
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