NEWS BEITRAG

Die neue europäische Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation – MDR) (EU) 2017/745 ist am 25. Mai 2017 in Kraft getreten.

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Europäische Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates. Das Wesentliche auf einen Blick:

  • Die neue MDR hat eine Übergangsfrist von 3 Jahren, Geltungsbeginn ist damit der 26. Mai 2020
  • Die Benannten Stellen können sich frühestens sechs Monate nach Inkrafttreten der EU-Medizinprodukte-Verordnung neu benennen lassen, um Zertifizierungen nach neuem Recht vorzunehmen, sprich ab dem 26. November 2017
  • Die Anforderungen an die klinische Bewertung sind durch die MDR deutlich verschärft worden
  • Die technische Dokumentation im Zusammenhang mit den Marktbeobachtungspflichten müssen regelmäßig aktualisiert werden
  • Zur eindeutigen Produkterkennung wird eine Erstellung und Anbringung eines UDI-Codes verpflichtend, daraus folgen neue Registrierungspflichten in der Eudamed-Datenbank
  • Für das Konformitätsbewertungsverfahren wird weiterhin die risikogestützten Klassifizierungen beibehalten
  • Es werden zusätzliche Überprüfungsverfahren für bestimmt Medizinprodukte höherer Klassen eingeführt      
  • Mit der MDR werden die Hersteller zu einer produkthaftungsrechtlichen Deckungsvorsorge verpflichtet

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