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Eingereichte Beschränkungen seitens ECHA zu prüfen – Formaldehyd

Bild zur Empfehlungen und Verbraucherschutz

Derzeit zu prüfende Beschränkungen betreffen unter anderem Mikroplastik, Formaldehyd und Cyclosiloxane (D4, D5, D6). Die öffentliche Konsultation hat am 20. März 2019 begonnen und dauert bis zum 20. September 2019 an, die ECHA hat eine Anleitung bzgl. der Konsultierung bereitgestellt.

Die Beschränkungsabsicht des Formaldehyds betrifft die Freisetzung aus Gemischen und Erzeugnissen in Innenräumen, der Verbraucher ausgesetzt sind. Zur Herstellung von Holz basierten Produkten, Möbeln, Wandbelägen wie Tapeten, Schaumstoffen und Textilien wird Formaldehyd verwendet. Die Belastung der Raumluft mit Formaldehyd wird unter anderem auf solche Produkte zurückgeführt. Angedacht ist die Beschränkung entsprechend der Emissionsklasse E1 gemäß EN 13986 mit <0,124 mg/m³ festzulegen. Angesichts der bereits fortgeschrittenen Diskussion um Formaldehyd und teils national bestehenden Regulierungen in Mitgliedstaaten wie Österreich, Dänemark, Deutschland, Italien, Schweden wird die Umsetzung dieser Maßnahme als wenig aufwendig eingeschätzt. Verwendungen von Formaldehyd oder -abspaltern als Biozid oder gemäß REACH Anhang XVII Eintrag 52 sollen nicht unter die geplante Beschränkung fallen.

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