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Höchstgehalte für Ochratoxin A in bestimmten Lebensmitteln

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Die Höchstgehalte für Ochratoxin A in bestimmten Lebensmitteln werden angepasst bzw. erneuert. Die Änderungsverordnung VO (EU) 2022/1370 zur Änderung der VO (EG) Nr. 1881/2006 wurde im August 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neuen Höchstgehalt gelten ab dem 01. Januar 2023 und betrifft unter anderen folgende Lebensmittel:

Neue Höchstgehalte

Die komplette Änderungsverordnung VO (EU) 2022/1370 können Sie hier noch einmal einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R1370&qid=1666003775118

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