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Neue Kupfer-Rückstandshöchstgehalte veröffentlicht

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Die Europäische Kommission hat mit der Verordnung (EU) 2026/840 die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Kupferverbindungen in zahlreichen Erzeugnissen angepasst.

Für bestimmte Erzeugnisse wurden die RHG angehoben, um die in der Praxis festgestellten Kupfergehalte besser widerzuspiegeln. So wird beispielsweise der RHG für die Gruppe „Buchweizen und andere Pseudogetreide“ und damit auch für Chia-Samen von 10 mg/kg auf 20 mg/kg angehoben. Bei Kräutern wie z.B. Rosmarin oder Thymian steigt der RHG von 20 mg/kg auf 150 mg/kg.

Für andere Erzeugnisse, darunter beispielsweise Zitrusfrüchte, Karotten, Sonnenblumenkerne, Weizen, Tee und Kaffee, hatte die EFSA dagegen eine Absenkung der bestehenden RHG empfohlen. Da mehrere Mitgliedstaaten und Interessenträger jedoch zusätzlichen Überwachungsbedarf sahen, wurden die bestehenden Werte zunächst unverändert beibehalten.

Bis zum 30. Juni 2028 können weitere Überwachungsdaten eingereicht werden. Auf dieser Grundlage sollen die betroffenen RHG erneut überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Die vollständige Verordnung (EU) 2026/840 finden Sie hier:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202600840

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