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Einführung von Höchstgehalten zu Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in bestimmten Lebensmitteln

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Im Amtsblatt der Europäischen Union (L316) wurde am 08.12.2022 die Verordnung (EU) 2022/2388 der Kommission vom 7. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Perfluoralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln bekannt gegeben.

Es werden u.a. folgende Höchstmengen in die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 aufgenommen:

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2023

Die gesamte Verordnung (EU) 2022/2388 finden Sie hier:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2022.316.01.0038.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2022%3A316%3ATOC

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