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Cadmium Höchstgehalte für bestimmte Kulturpilze und Erdmandel über die VO (EU) 2023/1510 angehoben

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Die Kontaminanten-Verordnung VO (EU) 2023/915 (zuvor Verordnung (EG) Nr. 1881/2006) wurde hinsichtlich der Cadmium Höchstgehalt für Erdmandeln und bestimmten Kulturpilzen angepasst.

Der Höchstgehalt für Erdmandeln wird bspw. auf 0,10 mg/kg angehoben.

Die Verordnung (EU) 2023/1510 wurde am 21. Juli 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 10.08.2023 in Kraft.

Die gesamte Verordnung können Sie hier einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1510&qid=1709842386276

 

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