NEWS BEITRAG

Ständiger Ausschuss hat Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/377 hinsichtlich Nikotin angenommen

Bild für News Gesetze Richtlinien Food

Der Ständige Ausschuss hat am 30.03.2023 den Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/377 bewilligt und somit wurden u.a. folgende Punkte mit aufgenommen:

  • Aufbrauchsmöglichkeiten für Tee (Camellia sinensis)
  • Rückstandshöchstgehalte Änderungen für Frucht- und Samengewürze sowie für Zimt

Die Verordnung (EU) 2023/377 tritt am 14. März 2023 in Kraft und ist ab dem 14. September 2023 gültig.

Die Änderungen wurden am 26. Juli 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Verordnung (EU) 2023/1536 tritt am 15. August 2023 in Kraft und gilt ab dem 15. September 2023. Davon ausgenommen sind die Übergangsregelungen (Aufbrauchsmöglichkeiten) für Nikotin in Tee (Camellia sinensis), die ab dem 14. September 2023 gelten.

 

Die gesamte Verordnung finden Sie hier:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R1536

Sie haben Fragen zum Beitrag?

Gerne beraten wir Sie weitergehend zum Thema Ihre Beratungsanfrage ist als Service kostenlos.
Bitte nutzen Sie das untenstehende Kontaktformular, damit wir Ihre Anfrage dem Newsbeitrag direkt zuordnen können.
Sie erhalten eine Kopie Ihrer Nachricht an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.

* Pflichtfelder

Sie haben Fragen zum Beitrag? Kontaktieren Sie uns gerne.

UNSERE BEITRAGS-KATEGORIEN

de_DE