Kosmetische Mittel dürfen bestimmte Nanomaterialien, darunter auch Styrene/Acrylates copolymer (nano) und Sodium Styrene/Acrylates copolymer (nano) nicht enthalten. Das Inverkehrbringen von beispielsweise Kosmetik mit einem solchen Bestandteil ist ab dem 1. Februar 2025 verboten, ein Abverkauf bleibt bis zum 1. November 2025 möglich.
Dieselben zeitlichen Fristen gelten für die Verwendung von Hydroxyapatite (nano) in kosmetischen Mitteln, die beispielsweise der Mundhygiene dienen. Die zulässige Höchstkonzentration in beispielsweise Zahnpasta wird auf 10 % und beispielsweise in Mundspülungen auf 0,465 % beschränkt. Die zulässigen Partikeleigenschaften sind zu berücksichtigen, nur unbeschichtete Partikel ohne veränderte Oberflächenstruktur mit einem definierten Seitenverhältnis sind zulässig. Die Anwendung des kosmetischen Mittels darf nicht zur Exposition der Lunge des Endverbrauchers führen.
Verordnung (EU) 2024/858 ändert die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 mit Wirkung zum 01.02.2025.