Es wurden Höchstgehalte für Nickel in bestimmten Lebensmitteln im Amtsblatt der Europäischen Kommission am 31.07.2024 veröffentlicht. In der Verordnung (EU) 2024/1987 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 wurden u.a. folgende Höchstgehalte definiert:
Die Verordnung (EU) 2024/1987 tritt am 20. August 2024 in Kraft und gilt ab dem 1. Juli 2025.
Die gesamte Verordnung (EU) 2024/1987 können Sie hier einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ%3AL_202401987