Die Zentralstelle der Bundesländer „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, die kurz unter dem Begriff „G@ZIELT“ zusammengefasst wird, überprüft, ob im Internet gehandelte Produkte den lebensmittelrechtlichen Vorgaben entsprechen. Hierbei fielen im Jahr 2019 etwa Nahrungsergänzungsmittel auf, die verbotene Inhaltstoffe enthielten oder Kinderspielzeuge, die mit Schwermetallen belastet waren. Ziel von G@ZIELT ist es u.a. die Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder irreführenden Produkten zu schützen und die zuständigen Behörden bei der amtlichen Überwachung zu unterstützen.
Der G@ZIELT Jahresbericht ist hier zu finden: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/01_lebensmittel/2021/2021_01_21_Gezielt-Jahresbericht-2019.html