Im März 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf seiner Homepage die Änderung der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs für Brot und Kleingebäck.
Das Gremium passte Nummer 2.3.5 „Toastbrötchen“ an.
Die Änderung der Leitsätze für Brot und Kleingebäck vom 13.03.2024 können Sie hier einsehen: