Am 12.08.2015 wurde die „Empfehlung (EU) 2015/1381 der Kommission vom 10. August 2015 für eine Überwachung von Arsen in Lebensmitteln“ veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten der EU werden dazu aufgefordert zwischen 2016 – 2018
- Getreidekörner,
- Getreideerzeugnisse (einschließlich Kleie und Keime),
- Obst- und Gemüsesäfte,
- Trinkwasser (einschließlich in Flaschen abgefülltes Wasser),
- Kaffee,
- getrocknete Teeblätter,
- Bier,
- Fisch und Meeresfrüchte,
- Gemüse,
- Algenerzeugnisse (einschließlich Hijiki),
- Milch, Milcherzeugnisse,
- Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder,
- Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Nahrungsergänzungsmittel
auf Arsen, vorzugsweise durch die Bestimmung des Gehalts an anorganischem Arsen und des Gesamtarsengehalts sowie, falls möglich, anderer relevanter Arsenspezies, zu überwachen. Die Kommissionsempfehlung finden Sie hier: