Am 23.07.2015 wurde die „Empfehlung (EU) 2015/976 der Kommission vom 19. Juni 2015 zum Monitoring von Tropanalkaloiden in Lebensmitteln“ veröffentlicht. Unter aktiver Beteiligung der Lebensmittelunternehmer sollen
• Getreide und Getreideprodukte unter besonderer Berücksichtigung von Buch- weizen, Sorghum, Hirse (millet) und Mais sowie glutenfreier Produkte,
• Nahrungsergänzungsmittel,
• Tee und Kräutertee,
• Hülsengemüse (ohne Hülsen), Hülsenfrüchte und
• Ölsaaten und ihre Erzeugnisse
auf den Gehalt von Atropin und Scopalamin untersucht werden. Hierbei sollen für die Einzelsubstanzen folgende Bestimmungsgrenzen erzielt werden:
< 1 μg/kg für Getreidebeikost
< 2 μg/kg für Endprodukte
< 5 μg/kg für Agrarerzeugnisse, Zutaten, Nahrungsergänzungsmittel, Kräutertee Die Kommissionsempfehlung finden Sie hier
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