Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt in seiner Stellungnahme 011/2015 vom 6. Mai 2015, die gesetzlich zugelassene Höchstkonzentration von 1,0% Zink in Mundwasser auf 0,1% zu verringern und an ein Kennzeichnungserfordernis zu koppeln. In Mundhygieneprodukten für Kinder sollte der Einsatz von Zink aufgrund der bereits über die Nahrung ausgeschöpften Tageshöchstmengenzufuhr verboten werden.
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