Recht der Lebensmittelbedarfsgegenstände auf dem Prüfstand
Die europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, gilt für alle Lebensmittelbedarfsgegenstände und stellt die zentrale Rechtsvorschrift für diesen Bereich. Die Europäische Kommission hat einen Plan zur Vorgehensweise der Neubewertung dieser Verordnung veröffentlicht. Die Bewertung stellt nur den Beginn eines groß angelegten Prozesses …
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