Gesetze & Richtlinien (Non-Food)

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Recht der Lebensmittelbedarfsgegenstände auf dem Prüfstand

Die europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen,  gilt für alle Lebensmittelbedarfsgegenstände und stellt die zentrale Rechtsvorschrift für diesen Bereich. Die Europäische Kommission hat einen Plan zur Vorgehensweise der Neubewertung dieser Verordnung veröffentlicht. Die Bewertung stellt nur den Beginn eines groß angelegten Prozesses …

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Die Europäische Kommission hat mit der Richtlinie (EU) 2017/774 die Spielzeugrichtlinie (EG) 2009/48 geändert

03.05.2017: Die Europäische Kommission hat mit der Richtlinie (EU) 2017/774 die Spielzeugrichtlinie (EG) 2009/48 geändert und für Phenol  (CAS-Nr. 108-95-2 ) in Spielzeugartikeln neue Grenzwerte festgelegt, die ab dem 04.11.2018 anzuwenden sind.  Entsprechend den Verfahren nach EN 71-10:2005 und EN 71-11:2005 werden als Migrationsgrenzwert  bei polymeren Materialien  5 mg/l und als Gehaltsgrenzwert  als Konservierungsmittel 10 …

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Die neue europäische Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation – MDR) (EU) 2017/745 ist am 25. Mai 2017 in Kraft getreten.

Europäische Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates. Das Wesentliche auf einen Blick: Die neue MDR hat eine Übergangsfrist von 3 Jahren, Geltungsbeginn ist damit der 26. Mai 2020 Die Benannten …

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Wachstum

Bis zum 26. April 2017 stehen drei unterschiedliche Fragebögen online zur öffentlichen Konsultation zu Regelungen über die Haftung des Herstellers für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden.http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=9048&lang=deFragebogen 1: auszufüllen von Behörden, Forschern, AnwaltskanzleienFragebogen 2: auszufüllen von HerstellernFragebogen 3: auszufüllen von Verbrauchern und anderen Akteuren Aktueller Entwurf der 22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung …

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BIld zur News-Rubrik NGOs und Testinstitutionen

Die ECHA ermöglicht für die folgenden 5 potentiell zu ersetzenden Wirkstoffe die öffentliche Anhörung bis zum 10. April 2017

https://echa.europa.eu/de/addressing-chemicals-of-concern/biocidal-products-regulation/public-consultation-on-potential-candidates-for-substitution/-/substance-rev/15708/term Azoxystrobin Chlorophene D-Allethrin Esbiothrin/ d-trans-allethrin 75/25 PHMB (1415; 4.7) i.e. Polyhexamethylene biguanide with a mean number – average molecular weight (Mn) of 1415 and a mean polydispersity (PDI) of 4.7

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Verordnung (EU) 2017/237

Die Verordnung (EU) 2017/237 bewirkt für Haarfärbestoffe die Änderung von Anhang III der Verordnung über kosmetische Mittel. Einerseits werden Verwendungen durch Festlegung zulässiger Höchstkonzentrationen eingeschränkt Andererseits werden Färbemittel für die gewerbliche Anwendung auf Wimpern freigegeben

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BERICHT zur Ausübung der auf die Kommission übertragenen Befugnis gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 „über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten“

Gegenwärtig erörtern die Sachverständigen im Einklang mit der neuen interinstitutionellen Vereinbarung den Entwurf einer delegierten Verordnung. Im Anschluss an diese Erörterung wird die Kommission die delegierte Verordnung, die zur Ergänzung der Biozidprodukte-Verordnung und zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien für die Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften dient, baldmöglichst erlassen.

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