Ab dem 1. Januar 2022 gilt in Deutschland ein Verbot für Plastiktüten. Nach der Zustimmung des Bundestags hat der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Verpackungsgesetzes passieren lassen.
- Künftig dürfen leichte Plastiktüten mit Wandstärken von 15 bis 50 Mikrometern nicht mehr in Umlauf kommen (Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 1,49 Milliarden leichter Plastiktüten in Umlauf gebracht)
- Sehr leichte Plastiktüten, so genannte „Hemdchenbeutel“ von weniger als 15 Mikrometern, werden nicht verboten – Sie sorgen vor allem für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln wie zum Beispiel Fleisch- oder Wurstwaren
- Für diesen Zweck gibt es noch keine gute Alternative. Daher kämen infolge eines Verbots womöglich mehr (Vor-)Verpackungen auf den Markt, was zu einer Zunahme des Verpackungsmülls führen würde
- Viele Handelsketten verzichten schon heute auf Verpackungen für lose Produkte, wo es möglich ist
Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von mehr als 50 Mikrometern wiederum sind vergleichsweise stabil und werden daher typischerweise als abfallvermeidende Mehrwegtaschen verwendet.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bvse.de/gut-informiert-kunststoffrecycling/nachrichten-recycling/6670-plastiktueten-ab-2022-verboten.html