Durch eine Novelle der Bioabfallverordnung wird erstmals eine Obergrenze des Plastikanteils im Bioabfall eingeführt.
Vor der biologischen Behandlung (Kompostierung, Vergärung) darf Plastik nur noch zu maximal 0,5% enthalten sein. Stammen die Bioabfälle jedoch ausschließlich aus der Sammlung der Biotonne darf der Plastikanteil noch bei 1% liegen. Unter Plastik sind auch Verpackungen, die als biologisch abbaubar gekennzeichnet verkauft werden, einbezogen. Denn diese Verpackungen zersetzten sich in den Behandlungsanlagen nicht vollständig.
Die Änderungsverordnung soll im ersten Halbjahr 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.