Mit der „VERORDNUNG (EU) 2021/1399 DER KOMMISSION vom 24. August 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Mutterkorn- Sklerotien und Ergotalkaloiden in bestimmten Lebensmitteln“ wurden nun neben der bisher geltenden Höchstmenge von Mutterkornsklerotien in unverarbeitetem Getreide, außer Mais und Reis weitere Höchstmengen zu Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloiden festgelegt. Zudem wurde der bisherige Höchstgehalt weiter herabgesenkt.
Die Änderungen gelten seit dem 01. Januar 2022.
Lebensmittel, die vor diesem Datum rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum Ende des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums in Verkehr bleiben.
Zum Einsehen der kompletten Verordnung (EU) 2021/1399 klicken Sie bitte hier https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R1399&from=DE