Bisher war es mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 282/2008, die die Reglungen für eine Zulassung der Verfahren zur Wiederverwendung von Kunststoffen bei Lebensmittelkontaktmaterialien festlegt, nur möglich PET-Kunststoffe aus recyceltem Material für den Lebensmittelkontakt einzusetzen. Mit der Neufassung ist es nun auch möglich weitere Kunststoffströme und neuartige Recyclingprozesse der EFSA zur Begutachtung zukommen zu lassen. Nach der Sicherheitsbewertung der EFSA und der Zulassung der Kommission können die recycelten Materialien für den Lebensmittelkontakt eingesetzt werden. Die Europäische Kommission wird nach abschließender Begutachtung aller Verfahren ein Register aller zugelassenen Verfahren erstellen.
Mehr Informationen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32008R0282
https://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/plastics-and-plastic-recycling