Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die Neuauflage des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen (§ 21 Absatz 3 Verpackungsgesetz) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlicht.
Die vierte Ausgabe des Mindeststandards wurde auf der Basis der Grundstruktur inhaltlich präzisiert, wodurch sich teilweise neue Bewertungsmaßstäbe für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen ergeben.
Der Mindeststandard kann durch folgenden Link heruntergeladen werden: https://www.verpackungsregister.org/stiftung-behoerde/mindeststandard-21/ausgabe-2022